Altersvorsorgedepot Auszahlung: Rente, Auszahlungsplan und Todesfall
So zahlt das Altersvorsorgedepot aus: Beginn mit 65 bis 70, lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis 85, 30 % vorab, Steuer und Todesfall. Mit Gesetzesquellen.
TL;DR: Das Altersvorsorgedepot zahlt frühestens mit 65 und spätestens ab 70 aus. Es gibt eine lebenslange Rente (ganz oder zu 80 %) oder einen Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 endet. Bis zu 30 % des Kapitals dürfen vorab ausgezahlt werden. Die Leistungen werden nachgelagert besteuert. Stirbt der Sparer, ist die Förderung grundsätzlich zurückzuzahlen, außer das Kapital geht auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten über.
Dieser Artikel erklärt, wie das Altersvorsorgedepot in der Auszahlungsphase funktioniert. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156); die hier genannten Auszahlungsregeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Welche Anbieter welche Form anbieten, steht noch nicht fest, die angekündigten Konditionen stehen im Anbieter-Vergleich. Stand: 22.10.2026.
Wann beginnt die Auszahlung?
Die Auszahlungsphase darf nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen, oder nicht vor einer früher beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, und nicht erstmals nach Vollendung des 70. Lebensjahres (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 6, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG). Beim Altersvorsorgedepot-Vertrag kann der Sparer den Beginn in einem Zeitfenster von mindestens fünf Jahren frei wählen und muss ihn dem Anbieter spätestens drei Monate vorher anzeigen (§ 1 Abs. 1b Nr. 5).
Für das Standarddepot gibt es eine Absicherung vor dem Start: Fünf Jahre vor der Auszahlungsphase dürfen höchstens 50 % des Kapitals im Fonds der höheren Risikoklassen (3 bis 5) liegen, zwei Jahre vorher und am Beginn der Auszahlungsphase höchstens 30 % (§ 1 Abs. 1c Nr. 5). Der Sparer kann andere Prozentsätze verlangen.
Die drei Auszahlungswege
| Form | Was passiert mit dem Kapital | Höhe der Leistung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Lebenslange Rente (100 %) | wird vollständig in eine lebenslange Leibrente umgewandelt | bleibt gleich oder steigt | auf Wunsch Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren |
| Lebenslange Rente (80 %) | 80 % werden verrentet, 20 % bleiben auf Rechnung und Risiko des Sparers angelegt | Rente plus veränderliche Auszahlungen aus dem 20-%-Teil | die Leistung aus dem Anlageteil schwankt |
| Auszahlungsplan | das Kapital bleibt angelegt, der Plan endet frühestens mit 85 | wird mindestens alle drei Jahre neu festgelegt | ein Restkapital am Ende wird ausgezahlt |
Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 6, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und Nr. 4 AltZertG. Ein Altersvorsorgedepot darf kein Mindestkapital und keine Mindestwertentwicklung vereinbaren (§ 1 Abs. 1b Nr. 4), Garantieprodukte mit 80 oder 100 % der Einzahlungen sind eine eigene Vertragsform.
Wie hoch ist die Rate im Auszahlungsplan?
Das Gesetz legt für den Auszahlungsplan eine Mindestregel fest: Zu Beginn und danach in gleichem Abstand von höchstens drei Jahren wird die monatliche Auszahlung neu bestimmt, indem mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals durch die Zahl der Monate bis zum Ende der Laufzeit geteilt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b AltZertG). Ein Rechenbeispiel ohne Rendite, Kosten und Steuern:
200.000 Euro geteilt durch die 216 Monate zwischen 67 und 85 ergeben gleichmäßig 925,93 Euro. Das Gesetz verlangt mindestens 80 % davon, also 740,74 Euro im ersten Zeitraum. Weil das Kapital in der Auszahlungsphase weiter Erträge erzielt oder verliert, ändert sich die Rate bei jeder Neufestlegung. Bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn (hier 60.000 Euro) dürfen außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden, dann verteilen sich nur noch 140.000 Euro auf die Monate: gleichmäßig 648,15 Euro, mindestens 518,52 Euro. Endet der Plan später als mit 85, verteilt sich das Kapital auf mehr Monate.
Citation Capsule: Beim Auszahlungsplan des Altersvorsorgedepots wird die monatliche Auszahlung mindestens alle drei Jahre neu festgelegt: Mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals geteilt durch die Monate bis zum Ende des Plans, der frühestens mit 85 endet. Bei 200.000 Euro und 216 Monaten sind das mindestens 740,74 Euro im Monat (deporio-Rechnung nach § 1 AltZertG, ohne Rendite, Kosten und Steuern; BGBl. 2026 I Nr. 156).
Weitere Regeln aus dem Gesetz: Bis zu zwölf Monatsleistungen dürfen in einer Auszahlung zusammengefasst werden, die in der Auszahlungsphase anfallenden Zinsen und Erträge dürfen gesondert ausgezahlt werden. Eine Kleinbetragsrente darf abgefunden werden: Sie liegt vor, wenn die Rente bei gleichmäßiger Verteilung des Kapitals 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (Art. 1 Nr. 4, § 93 Abs. 3 EStG). Die Bezugsgröße beträgt 2026 monatlich 3.955 Euro (SVBezGrV 2026), die Grenze läge damit bei rund 59 Euro im Monat. Für 2027 gilt eine neue Bezugsgröße.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zulagen werden in der Auszahlungsphase besteuert, die Förderung wird also nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Der Steuersatz ist der persönliche im Rentenalter. Während der Ansparphase bleiben Erträge im Depot unbesteuert, im Gegensatz zum ETF-Sparplan, bei dem Abgeltungsteuer und Vorabpauschale anfallen. Ob zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Leistungen anfallen, hängt von der Versicherung ab und wird in diesem Artikel nicht geprüft.
Vor dem Rentenalter an das Geld?
Eine Auszahlung vor Rentenbeginn ist eine schädliche Verwendung, wenn das Geld nicht in eine selbst genutzte Wohnung nach § 92a EStG fließt: Dann sind die darauf entfallenden Zulagen und die nach § 10a gesondert festgestellten Steuervorteile zurückzuzahlen (§ 93 EStG). Der Vertrag kann ruhen. Wechseln kann man mit drei Monaten Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres auf einen anderen Altersvorsorgevertrag. Wechselt man innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss, darf der alte Anbieter bis zu 150 Euro berechnen, danach ist die Übertragung kostenfrei (Art. 6, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 und Satz 3 AltZertG).
Was passiert beim Tod?
Auszahlungen im Fall des Todes des Zulageberechtigten gelten grundsätzlich als schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 1 Satz 2 EStG). Keine Rückzahlung der Förderung fällt unter anderem an für Kapital, das
- als Hinterbliebenenrente an bestimmte Hinterbliebene ausgezahlt wird,
- bei Tod des Zulageberechtigten auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt lebten und in der EU oder im EWR wohnten,
- auf den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag entfällt.
(Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 2 Nr. 14 Buchst. b, § 93 Abs. 1 Satz 4.) Das bedeutet: Wer unverheiratet ist oder Kinder als Erben einsetzen will, muss damit rechnen, dass die Zulagen und Steuervorteile bei einer Auszahlung an die Erben zurückzuzahlen sind. Ein ETF-Sparplan wird dagegen wie anderes Vermögen vererbt (siehe Produktvergleich).
Fazit
Die Auszahlung des Altersvorsorgedepots ist reguliert: Beginn mit 65 bis 70, Rente oder Plan bis mindestens 85, ein Teil vorab, nachgelagerte Steuer. Die Mindestregel von 80 % des Restkapitals geteilt durch die Restmonate schützt vor zu schnellem Verbrauch, kostet aber Flexibilität. Wer später mehr Freiheit will, findet sie im ungeförderten Depot. Beides lässt sich vergleichen: Der AVD-Rechner zeigt die Ansparphase, der Vergleich mit dem ETF-Sparplan die Unterschiede in Förderung und Zugriff. Wie lange ein ungefördertes Depot bei einer bestimmten Entnahme reicht, spielt der Entnahmeplan im Sparplan-Rechner durch.
Quellen
- Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, 29.05.2026 (Art. 2 Nr. 14, Art. 6 AltZertG; Inkrafttreten Art. 2 und 6 am 01.01.2027)
- Einkommensteuergesetz § 22 (Besteuerung von Leistungen)
- Einkommensteuergesetz § 93 (schädliche Verwendung, Todesfall)
- Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026, § 1 (Bezugsgröße)
Häufige Fragen
Wann zahlt das Altersvorsorgedepot aus?
Die Auszahlungsphase darf frühestens mit 65 Jahren beginnen, oder früher, wenn eine gesetzliche Altersleistung früher beginnt. Erstmals nach Vollendung des 70. Lebensjahres darf sie nicht beginnen. Beim Altersvorsorgedepot-Vertrag wählst du den Beginn in einem Zeitfenster von mindestens fünf Jahren frei und meldest ihn spätestens drei Monate vorher an (§ 1 AltZertG in der ab 2027 geltenden Fassung).
Gibt es eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan?
Beides. Das Kapital wird entweder in eine lebenslange Leibrente umgewandelt, die gleich bleibt oder steigt, oder zu 80 % verrentet und zu 20 % auf eigenes Risiko weiter angelegt. Alternativ gibt es einen Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 endet. Welche Form dein Anbieter anbietet, steht in seinem Vertrag.
Darf ich mir einen Teil des Kapitals auf einmal auszahlen lassen?
Ja, bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals können außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden. Außerdem dürfen bis zu zwölf Monatsleistungen zusammengefasst werden.
Wird die Auszahlung versteuert?
Ja, nachgelagert: Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zulagen werden in der Auszahlungsphase besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG), mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Während der Ansparphase bleiben die Erträge im Depot unbesteuert.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn ich sterbe?
Auszahlungen im Todesfall gelten grundsätzlich als schädliche Verwendung, dann sind Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Ausgenommen ist unter anderem das geförderte Kapital, das auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen wird, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt lebten und in der EU oder im EWR wohnten, sowie eine Hinterbliebenenrente (§ 93 Abs. 1 EStG).
Kann ich vor dem Rentenalter an das Geld?
Ohne Nachteile nur für selbst genutztes Wohneigentum nach § 92a EStG. Eine andere Auszahlung vor Rentenbeginn ist eine schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Du kannst den Vertrag aber ruhen lassen und mit drei Monaten Frist zum Quartalsende auf einen anderen Anbieter übertragen.
Autor
Herausgeber & Gründer von deporio.de
Marvin Rosenkranz ist Geschäftsführer der Auxilit GmbH und Herausgeber von deporio.de. Er analysiert Altersvorsorge-Depot, ETF-Strategien und Kapitalmarktprodukte mit Fokus auf transparente Annahmen, offengelegte Formeln und Nachsteuervergleiche.