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Altersvorsorgedepot (AVD): Förderung, Kosten und erlaubte ETFs

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge: Du sparst ohne Garantie, kannst auch in ETFs anlegen und bekommst Zulagen vom Staat. Es löst die Riester-Rente als Fördermodell ab, gesetzliche Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), die Produkte starten am 1. Januar 2027. Diese Seite fasst zusammen, was feststeht: wie hoch die Förderung ist, wo der Kostendeckel gilt und welche Anlagen erlaubt sind.

Von Marvin Rosenkranz · geprüft am 23.10.2026

540 €

max. Grundzulage/Jahr

300 €

Kinderzulage/Kind/Jahr

1,0 %

Kostendeckel, nur beim Standarddepot

01.01.2027

Start der Produkte

Quellen: Bundesfinanzministerium, Bundesregierung. Stand 23.10.2026.

Förderung: So hoch sind die Zulagen

Die Zulage richtet sich nach deinem Eigenbeitrag, nicht mehr nach deinem Einkommen. Für kleine Beiträge ist die Quote am höchsten: Bis 360 € im Jahr gibt der Staat 50 Cent je Euro dazu, für die weiteren Euro bis 1.800 € noch 25 Cent. Daraus ergibt sich die Grundzulage von höchstens 540 €.

ZulageHöheMaximumBedingung
Grundzulage50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €540 € pro JahrMindestbeitrag 120 € im Jahr
Kinderzulage1 € je Euro Eigenbeitrag, bis 300 € pro Kind300 € pro Kind und Jahrfür Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 €200 € einmaligzu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt

Quellen: Bundesfinanzministerium, Stiftung Warentest, Zurich. Mindestbeitrag laut Allianz und Stiftung Warentest.

Was das in Euro heißt

FallGrundzulageKinderzulageZulagen gesamt
360 € Eigenbeitrag (30 € im Monat)180 €–180 €
1.800 € Eigenbeitrag (150 € im Monat)540 €–540 €
300 € Eigenbeitrag (25 € im Monat), 2 Kinder150 €600 €750 €

Eigene Nachrechnung nach den Sätzen oben; das Familienbeispiel deckt sich mit dem Beispiel von ERGO (1.050 € Gesamtbeitrag). Für deine Zahlen: AVD-Rechner.

Zusätzlich zur Zulage kannst du Eigenbeiträge bis 1.800 € plus deinen Zulageanspruch als Sonderausgaben absetzen, ohne Kinder und Ehepartner also bis zu 2.340 €. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher ausfällt als die Zulage, ab welchem Steuersatz das der Fall ist, rechnet der Artikel Altersvorsorgedepot Steuer vor. Einzahlen darfst du insgesamt bis zu 6.840 € im Jahr, gefördert wird nur der Teil bis 1.800 €. Die Kapitalerträge im Depot bleiben in der Ansparphase steuerfrei (Bundesfinanzministerium).

Neu ist auch, wer gefördert wird: Gewerbetreibende und Freiberufler nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Einkommensteuergesetz sind mit abgegebener Steuererklärung grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Ob sich die Förderung gegenüber einem normalen ETF-Sparplan lohnt, rechnet der Artikel Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan durch.

Kosten: Der Deckel von 1 % gilt nur für das Standarddepot

Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 % pro Jahr betragen. Effektivkosten geben an, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite durch Kosten im Schnitt sinkt: Bringt die Anlage 5 % vor Kosten und betragen die Effektivkosten 1,0 %, bleiben 4 % netto (Beispiel des Bundesfinanzministeriums).

Für alle anderen Altersvorsorgedepots und für Garantieprodukte gibt es keine gesetzliche Obergrenze (Allianz, extraETF). Wer sein Depot selbst zusammenstellt, kann also günstiger, aber auch teurer fahren als mit dem Standarddepot. Das Standarddepot gibt es bei jedem Anbieter: Es besteht aus zwei vorab festgelegten Fonds, einem vorsichtigeren und einem chancenreicheren, und schichtet das Kapital in den Jahren vor der Auszahlung schrittweise ins risikoärmere um.

Welche Anbieter bereits Preise genannt haben und welche noch nicht, steht im Anbieter-Vergleich. Wie stark ein Kostenunterschied über die Laufzeit wirkt, lässt sich im AVD-Rechner nachstellen; die Regeln, Wechselkosten und Anbieterangaben im Detail stehen im Artikel Altersvorsorgedepot Kosten.

Erlaubte ETFs: Die Positivliste

Im Altersvorsorgedepot ist nicht jede Anlage zulässig. Eine Positivliste zählt abschließend auf, welche Vermögensgegenstände erlaubt sind; ETFs gehören dazu (Bundesfinanzministerium).

AnlageIm AVDHinweis
Fonds und ETFserlaubtLaut extraETF und Easyfolio der Risikoklassen 1 bis 5 (SRRI), etwa MSCI-World- und MSCI-ACWI-ETFs.
Anleihen öffentlicher EmittentenerlaubtZum Beispiel EU-Staatsanleihen. Unternehmens- und Bankanleihen sind nach dem Entwurfsstand der Positivliste nicht vorgesehen.
Einzelaktiennicht erlaubtDirektinvestments in einzelne Unternehmen.
Kryptowährungennicht erlaubtBitcoin, Ethereum und andere.
Zertifikate und Hebelproduktenicht erlaubtAuch Optionsscheine und komplexe Derivate.
Geschlossene Fondsnicht erlaubtLaut Allianz müssen Anlagen in der Regel täglich handelbar und reguliert sein.

Quellen: extraETF, Allianz, Easyfolio. Den Wortlaut der Liste im Gesetz haben wir nicht selbst geprüft.

Zulässig heißt nicht, dass jeder Anbieter jeden ETF anbietet: Es gelten die Vertragsbedingungen deines Anbieters. Breit gestreute Welt-ETFs bleiben dabei im Rahmen der Liste, Einzeltitel und Krypto brauchen ein normales Depot neben dem Altersvorsorgedepot.

Nachteile und Grenzen

Die Förderung hat einen Preis. Es gibt keine Garantie, die Auszahlung ist nachgelagert zu versteuern (Leistungen aus geförderten Beiträgen unterliegen in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung) und du wählst zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen lebenslanger Leibrente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft (Bundesfinanzministerium). Was das im Einzelnen bedeutet, rechnen wir hier bewusst nicht doppelt durch.

Altersvorsorgedepot: Vorteile und Nachteile

Bindung des Geldes, Steuer bei Auszahlung, fehlender Kapitalschutz und die Frage, für wen sich das Depot nicht lohnt.

Zu den Nachteilen

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 € im Jahr und 25 Cent je Euro für die Beiträge von 361 € bis 1.800 €. Bei 1.800 € Eigenbeitrag sind das 540 € im Jahr. Dazu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr, die bei 300 € Eigenbeitrag je Kind erreicht wird, sowie einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für alle, die zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 sind. Die Zulage hängt vom Eigenbeitrag ab, nicht vom Einkommen.

Gilt der Kostendeckel von 1 % für jedes Altersvorsorgedepot?

Nein. Die Effektivkosten sind auf 1,0 % pro Jahr nur beim Standarddepot begrenzt. Für andere Altersvorsorgedepots und für Garantieprodukte gibt es keine gesetzliche Obergrenze; jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss aber auch ein Standarddepot anbieten. Effektivkosten zeigen, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite durch Kosten im Schnitt sinkt.

Welche ETFs sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?

Es gilt eine abschließende Positivliste. Zulässig sind Fonds und ETFs, laut extraETF und Easyfolio der Risikoklassen 1 bis 5, sowie Anleihen öffentlicher Emittenten. Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate, Hebelprodukte und geschlossene Fonds sind ausgeschlossen. Welche ETFs ein Anbieter tatsächlich anbietet, legen seine Vertragsbedingungen fest.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden; die Umsetzung liegt bei den Anbietern, die ihre Produkte zertifizieren lassen müssen.

Wie bekannt ist das Altersvorsorgedepot, und wer will es nutzen?

Laut einer repräsentativen Umfrage von Bitkom Research kennen 39 % der Deutschen ab 16 Jahren das Altersvorsorgedepot, bei den Menschen, die noch nicht in Rente sind, sind es 41 %. 66 % dieser Nicht-Rentner können sich vorstellen, es zu nutzen: 26 % auf jeden Fall, 40 % eher. Befragt wurden 1.004 Personen, davon 675 Nicht-Rentner, telefonisch in den Kalenderwochen 11 bis 14 des Jahres 2026, also vor der Verkündung des Gesetzes am 29.05.2026. Bekundete Bereitschaft ist keine Abschlussquote. Quelle: Bitkom-Pressemitteilung vom 10.08.2026.

Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Grundsätzlich ja, aber nicht alle. Nach dem Bundesfinanzministerium sind Gewerbetreibende sowie Freiberufler nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Einkommensteuergesetz unmittelbar förderberechtigt, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben, ebenso Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung. Wer dazugehört, prüfst du am besten mit dem Steuerberater oder beim Anbieter.

Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja. Ein bestehender Riester-Vertrag lässt sich auf ein Altersvorsorgedepot übertragen; für ihn gelten dann die neuen Konditionen und die neue Förderung. Pflicht ist das nicht: Laut Bundesregierung werden Riester-Verträge weder automatisch gekündigt noch umgewandelt und können weiter bespart werden; neue Verträge nach dem alten Riester-Modell gibt es ab 2027 aber nicht mehr. Ein Wechsel kann Kosten verursachen. Ob er sich lohnt, hängt vom bestehenden Vertrag ab.

Quellen und Methodik

Die Angaben zu Förderung, Kostendeckel und Positivliste stammen aus dem Bundesfinanzministerium und mindestens einer weiteren, unabhängigen Quelle; die Regeln zur Auszahlung aus dem Bundesfinanzministerium. Abgerufen am 23.10.2026; bei Änderungen der Rechtslage oder der Anbieterangaben wird die Seite angepasst. Beispielrechnungen sind als eigene Nachrechnung gekennzeichnet. Diese Seite ist keine Anlage- oder Steuerberatung.

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MR

Autor

Marvin Rosenkranz

Herausgeber & Gründer von deporio.de

Marvin Rosenkranz ist Geschäftsführer der Auxilit GmbH und Herausgeber von deporio.de. Er analysiert Altersvorsorge-Depot, ETF-Strategien und Kapitalmarktprodukte mit Fokus auf transparente Annahmen, offengelegte Formeln und Nachsteuervergleiche.

Keine Anlageberatung: Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 23.10.2026. Bitte konsultiere vor Anlageentscheidungen einen unabhängigen Finanzberater.