Altersvorsorgedepot vs. Riester: Wechseln oder behalten?
Altersvorsorgedepot oder Riester? Zulagen, Garantie, Auszahlung und die drei Optionen für Bestandsverträge: behalten, umstellen oder Kapital übertragen.
TL;DR: Riester gibt es ab 2027 nur noch als Bestandsvertrag, neue Verträge laufen über das Altersvorsorgedepot. Du musst nichts kündigen: Du kannst den Riester-Vertrag mit der alten Förderung behalten, die Förderung auf das neue Recht umstellen oder das Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Das Depot fördert bei gleichem Beitrag oft stärker, bietet im Standarddepot aber keine Beitragsgarantie.
Wer einen Riester-Vertrag hat, muss 2027 nichts tun. Neue Verträge nach dem alten Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich, bestehende laufen weiter, eine automatische Kündigung oder Umwandlung gibt es nicht (Bundesregierung). Die Frage ist, ob sich ein Wechsel lohnt. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156). Diese Seite stellt die beiden Produkte gegenüber und zeigt die Optionen für deinen Vertrag.
Riester und Altersvorsorgedepot im Vergleich
| Merkmal | Riester (Bestandsvertrag) | Altersvorsorgedepot (neu) |
|---|---|---|
| Neuabschluss | ab 2027 nicht mehr | ab 1. Januar 2027 |
| Grundzulage | 175 € im Jahr | 50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 € |
| Kinderzulage | 185 €, für ab 2008 Geborene 300 € | 100 % des Beitrags, höchstens 300 € je Kind |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig | 200 € einmalig |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % der Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 € abzüglich Zulage | 120 € im Jahr |
| Sonderausgabenabzug | Beitrag und Zulage zusammen bis 2.100 € | Beitrag bis 1.800 € zuzüglich Zulage |
| Garantie | zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge | im Standarddepot keine, Garantieprodukte mit 80 oder 100 % optional |
| Auszahlungsbeginn | frühestens mit 62 | frühestens mit 65, spätestens mit 70 |
| Auszahlung | lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan mit Teilkapitalverrentung ab spätestens 85 | lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85 |
Die Angaben zum Riester-Vertrag stammen aus dem Einkommensteuergesetz und dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung (§ 10a, § 84, § 85, § 86 EStG, § 1 AltZertG), die zum Altersvorsorgedepot aus dem Altersvorsorgereformgesetz. Die Besteuerung ist bei beiden nachgelagert, beim Altersvorsorgedepot im Detail erklärt im Artikel Altersvorsorgedepot Steuer.
Zulage bei gleichem Eigenbeitrag, ohne Kinder:
| Eigenbeitrag im Jahr | Riester-Zulage | AVD-Zulage |
|---|---|---|
| 360 € (30 € im Monat) | 175 € | 180 € |
| 1.000 € (83 € im Monat) | 175 € | 340 € |
| 1.800 € (150 € im Monat) | 175 € | 540 € |
Eigene Nachrechnung. Bei Riester setzt die volle Zulage voraus, dass du den Mindesteigenbeitrag zahlst, sonst wird sie gekürzt. Mit einem Kind (ab 2008 geboren) kommen bei Riester 300 Euro dazu, beim Altersvorsorgedepot bis zu 300 Euro bei 300 Euro Eigenbeitrag. Die Förderung ist nur ein Teil der Rechnung, Kosten und Garantie zählen genauso. Wie sich der Eigenbeitrag beim Altersvorsorgedepot auswirkt, rechnet der AVD-Rechner aus.
Citation Capsule: Beim Riester-Vertrag beträgt die Grundzulage 175 Euro im Jahr, beim Altersvorsorgedepot bis zu 540 Euro bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich, bestehende laufen weiter (§ 84 EStG, BGBl. 2026 I Nr. 156).
Drei Optionen für deinen Riester-Vertrag
1. Behalten. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, sind Bestandsverträge. Für sie gelten die bisherigen Förderregeln weiter, bis die Auszahlungsphase beginnt (BGBl. 2026 I Nr. 156, Artikel 2, § 52 Absatz 50a EStG). Du zahlst weiter ein und bekommst die bisherigen Zulagen.
2. Nur die Förderung umstellen. Du kannst gegenüber dem Anbieter unwiderruflich erklären, dass für alle deine Bestandsverträge das neue Förderrecht gelten soll. Die Erklärung wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem sie dem Anbieter vorliegt. Der Vertrag selbst, also Kosten und Konditionen, bleibt wie er ist, gilt dann aber nicht mehr als Bestandsvertrag (BGBl. 2026 I Nr. 156, § 52 Absatz 50a EStG; Stiftung Warentest).
3. Kapital übertragen. Das geförderte Kapital lässt sich auf einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen, zum Beispiel auf ein Altersvorsorgedepot. Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen, er darf aber eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro verlangen (BGBl. 2026 I Nr. 156, § 1 AltZertG). Die bisherige Förderung bleibt dabei erhalten (Stiftung Warentest). Welche Kosten dein bisheriger Anbieter für die Kündigung verlangt, steht in deinem Vertrag, frag sie schriftlich ab. Die DKB will Riester-Guthaben ab Januar 2027 über das DKB-Banking übernehmen (DKB), die ING stellt einen Riester-Umzug im Laufe 2027 in Aussicht (ING). Welche Anbieter bereits Preise genannt haben, steht im Anbieter-Vergleich.
Zwei Regeln solltest du kennen. Schließt du nach dem 31. Dezember 2026 einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab, gilt laut Gesetz für alle deine Altersvorsorgeverträge einheitlich das neue Recht. Und hast du nach 2026 mehr als zwei Altersvorsorgeverträge abgeschlossen, werden die Beiträge ab dem dritten dieser Verträge nicht mehr gefördert, die Reihenfolge richtet sich nach dem Abschlussdatum (BGBl. 2026 I Nr. 156, § 52 Absatz 50a und § 82 Absatz 5 EStG).
Wann sich der Wechsel lohnen kann
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, es hängt vom bestehenden Vertrag ab. Diese Punkte entscheiden:
- Förderung: Zahlst du viel ein, fördert das Altersvorsorgedepot deutlich stärker, bei 1.800 Euro Eigenbeitrag mit 540 statt 175 Euro Grundzulage. Bei kleinen Beiträgen ist der Unterschied gering.
- Garantie: Riester sichert zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge. Im Standarddepot des Altersvorsorgedepots gibt es das nicht, Garantieprodukte mit 80 oder 100 % sind optional (Stiftung Warentest). Wer Sicherheit braucht, wägt das gegen die Chancen ab.
- Kosten: Frag deinen Anbieter nach den Effektivkosten und den Kosten einer Kündigung. Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 % im Jahr begrenzt, die ersten Anbieter liegen darunter (Anbieter-Vergleich). Die Regeln zu Effektivkosten und Wechselkosten stehen im Artikel Altersvorsorgedepot Kosten.
- Zeit: Je weniger Jahre bis zur Rente bleiben, desto weniger fällt die höhere Förderung ins Gewicht, und desto mehr zählen Wechselkosten.
Ein Wechsel kann Kosten verursachen, ob er sich lohnt, hängt vom bestehenden Vertrag ab. Ein Vergleich aller Vorsorgeformen steht im Produktvergleich, die Grundlagen zum neuen Depot auf der Seite Altersvorsorgedepot: Förderung, Kosten, erlaubte ETFs.
Fazit: Kein Zwang, aber ein Vergleich lohnt
Riester endet nicht, es läuft als Bestandsvertrag weiter. Du entscheidest zwischen Behalten, Förderung umstellen und Kapital übertragen. Das Altersvorsorgedepot bringt bei hohem Eigenbeitrag mehr Zulage und mehr Anlagefreiheit, Riester die Beitragsgarantie und einen vertrauten Vertrag. Lass dir vom Anbieter Kosten, Zulagen und die Folgen eines Wechsels schriftlich nennen, bevor du kündigst. Das ersetzt keine Beratung.
Quellen
- Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, Artikel 2 (§§ 10a, 52, 82, 84, 85, 86 EStG), Artikel 6 (§ 1 AltZertG)
- § 10a EStG, § 84 EStG, § 85 EStG, § 86 EStG, § 1 AltZertG, jeweils in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, abgerufen am 16.10.2026
- Bundesregierung: Fragen und Antworten, Private Altersvorsorge reformiert
- Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot, was die Riester-Reform bedeutet
- DKB: Altersvorsorgedepot 2027, ING: Altersvorsorge und Starteliste, Stand 14.10.2026
Häufige Fragen
Gibt es Riester 2027 noch?
Neue Verträge nach dem alten Riester-Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Die neuen Produkte, darunter das Altersvorsorgedepot, sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja, das geförderte Kapital lässt sich auf einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen, nur eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro. Kosten des alten Anbieters für die Kündigung solltest du vorher abfragen.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Du kannst ihn mit der bisherigen Förderung bis zum Beginn der Auszahlungsphase weiterführen. Alternativ kannst du gegenüber dem Anbieter unwiderruflich erklären, dass für alle deine Bestandsverträge das neue Förderrecht gelten soll.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich ein Altersvorsorgedepot abschließe?
Schließt du nach dem 31. Dezember 2026 einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab, gilt laut Gesetz für alle deine Altersvorsorgeverträge einheitlich das neue Recht, und ein Bestandsvertrag gilt nicht mehr als Bestandsvertrag. Was das im Einzelfall für Zulagen und Rechte heißt, solltest du mit dem Anbieter klären.
Wie viele Altersvorsorgeverträge werden gefördert?
Hast du nach dem 31. Dezember 2026 mehr als zwei Altersvorsorgeverträge abgeschlossen, werden die Beiträge ab dem dritten dieser Verträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge behandelt. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Abschlussdatum.
Lohnt sich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
Das hängt vom bestehenden Vertrag ab: Zulagenhöhe, Kosten, Garantie und Restlaufzeit. Das Altersvorsorgedepot fördert bei hohem Eigenbeitrag deutlich stärker, mit bis zu 540 Euro Grundzulage statt 175 Euro, hat im Standarddepot aber keine Beitragsgarantie. Lass dir die Kosten des alten Vertrags nennen, bevor du kündigst.
Autor
Herausgeber & Gründer von deporio.de
Marvin Rosenkranz ist Geschäftsführer der Auxilit GmbH und Herausgeber von deporio.de. Er analysiert Altersvorsorge-Depot, ETF-Strategien und Kapitalmarktprodukte mit Fokus auf transparente Annahmen, offengelegte Formeln und Nachsteuervergleiche.