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Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot Steuer: Abzug, Zulage und Besteuerung

So wird das Altersvorsorgedepot besteuert: Sonderausgabenabzug bis 1.800 €, Günstigerprüfung, steuerfreie Erträge und nachgelagerte Besteuerung in der Rente.

7 min readVon Marvin Rosenkranz

TL;DR: Beim Altersvorsorgedepot sparst du in drei Schritten Steuern: Beiträge bis 1.800 Euro plus Zulage sind als Sonderausgaben absetzbar, die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, besteuert wird erst die Auszahlung mit deinem persönlichen Satz. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Abzug oder Zulage mehr bringt: Bei vollem Beitrag lohnt der Abzug erst ab einem Grenzsteuersatz von gut 23 %.

Das Altersvorsorgedepot wird nachgelagert besteuert: Du setzt die Beiträge heute ab und versteuerst die Auszahlung später. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), die Produkte starten am 1. Januar 2027. Diese Seite erklärt die drei Stufen Beitrag, Ansparphase und Auszahlung und zeigt, wann sich der Steuerabzug gegenüber der Zulage lohnt. Wie hoch die Zulage ist, steht auf der Seite Altersvorsorgedepot: Förderung, Kosten, erlaubte ETFs.

Beiträge absetzen: der Sonderausgabenabzug

Eigenbeiträge sind bis zu 1.800 Euro im Jahr zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben abziehbar. Das Gesetz nennt als Berechtigte Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und andere Besoldungsempfänger sowie Selbstständige. Selbstständige müssen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Einkommensteuergesetz haben, eine Steuererklärung abgegeben haben und unter 67 sein. Auch Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung kommen in Frage (BGBl. 2026 I Nr. 156, Artikel 2, § 10a EStG).

Die Günstigerprüfung: Abzug oder Zulage

Du bekommst nicht beides in voller Höhe. Das Finanzamt vergleicht von Amts wegen den Steuervorteil aus dem Abzug mit deiner Zulage. Ist der Abzug günstiger, erhöht sich die Steuer um den Zulageanspruch. Du bekommst dann nur die Steuerersparnis erstattet, die über die Zulage hinausgeht. Ist die Zulage höher, entfällt der Abzug (§ 10a Absatz 2 EStG).

Daraus folgt eine Schwelle: Der Abzug lohnt, wenn dein Grenzsteuersatz höher ist als Zulage geteilt durch Beitrag plus Zulage.

Eigenbeitrag im JahrZulageAbziehbar (Beitrag plus Zulage)Der Abzug lohnt ab einem Grenzsteuersatz von
360 € (30 € im Monat)180 €540 €33,3 %
900 € (75 € im Monat)315 €1.215 €25,9 %
1.800 € (150 € im Monat)540 €2.340 €23,1 %
1.800 € mit 1 Kind840 €2.640 €31,8 %
1.800 € mit 2 Kindern1.140 €2.940 €38,8 %

Eigene Nachrechnung nach § 84 und § 85 EStG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes (Zulage) und § 10a EStG (Abzug), ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Kinderzulage mit 300 € je Kind angesetzt.

Beispiel mit 1.800 € Eigenbeitrag ohne Kinder: Abziehbar sind 2.340 Euro. Bei 35 % Grenzsteuersatz spart das 819 Euro Steuer, abzüglich der Zulage von 540 Euro bleiben 279 Euro zusätzliche Erstattung. Bei 42 % sind es 442,80 Euro. Bei 14 % wären es 327,60 Euro Ersparnis und damit weniger als die Zulage: Der Abzug entfällt, du behältst die 540 Euro Zulage. Das ist kein Nachteil, die Zulage bekommst du in jedem Fall. Eine Näherung für deinen Fall zeigt der Profi-Tab des AVD-Rechners.

Citation Capsule: Beiträge zum Altersvorsorgedepot sind bis 1.800 Euro im Jahr zuzüglich Zulage als Sonderausgaben abziehbar. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Abzug günstiger ist als die Zulage. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag ohne Kinder lohnt der Abzug rechnerisch erst ab einem Grenzsteuersatz von gut 23 % (§ 10a EStG, eigene Nachrechnung).

In der Ansparphase: Erträge bleiben steuerfrei

Solange du einzahlst, werden die Kapitalerträge im Depot nicht besteuert (Stiftung Warentest). Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne bleiben im Depot und arbeiten weiter, ohne dass jedes Jahr Steuer abgeht. Das ist der Steuerstundungseffekt: Die Steuer fällt nicht weg, sie wird auf die Auszahlung verschoben.

In der Auszahlungsphase: nachgelagerte Besteuerung

Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot sind steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen. Besteuert wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Jahr der Auszahlung (§ 22 Nummer 5 EStG). Der Auszahlungsbeginn liegt zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr, bei früherem Bezug einer gesetzlichen Altersrente auch früher. Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Bis zu 30 % des Kapitals dürfen zu Beginn der Auszahlungsphase auf einmal ausgezahlt werden (BGBl. 2026 I Nr. 156).

Steuerlich zählt dabei, wie dein Steuersatz in der Rente im Vergleich zu heute aussieht. Setzt du die Beiträge bei einem hohen Satz ab und zahlst in der Rente einen niedrigeren, bleibt dir der Unterschied. Eine Einmalauszahlung treibt dagegen das Einkommen im Auszahlungsjahr nach oben.

Vorzeitige Auszahlung: Rückzahlung der Steuervorteile

Wer Kapital vor dem Rentenbeginn ausgezahlt bekommt, verwendet es schädlich. Dann müssen die Zulagen und die vom Finanzamt festgestellte Steuerermäßigung zurückgezahlt werden. Ausgenommen ist die Verwendung für eine selbstgenutzte Wohnung. Keine Rückzahlung gibt es außerdem, wenn das Kapital im Todesfall auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen wird, vorausgesetzt, ihr habt nicht dauernd getrennt gelebt und wohnt in der EU oder im EWR (BGBl. 2026 I Nr. 156, Artikel 2, § 93 EStG).

Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan: so unterscheidet sich die Steuer

AltersvorsorgedepotETF-Sparplan
Beiträgeals Sonderausgaben absetzbar, bis 1.800 € plus Zulagenicht absetzbar
Erträge während der LaufzeitsteuerfreiTeilfreistellung 30 % bei Aktienfonds, Rest unterliegt der Abgeltungsteuer
Auszahlungdie gesamte Leistung wird besteuert, mit deinem persönlichen Satznur die Gewinne, 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag
FreibetragkeinerSparer-Pauschbetrag 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)

Beim ETF-Sparplan kommen auf Gewinne aus Aktienfonds nach der Teilfreistellung effektiv 18,46 % Steuer, das sind 70 % von 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf). Beim Altersvorsorgedepot wird die gesamte Auszahlung mit deinem Satz besteuert, also auch deine eigenen Beiträge, die du abgesetzt oder mit Zulage gefördert bekommen hast. Welcher Weg am Ende vorne liegt, hängt von Zulage, Steuersatz heute und in der Rente sowie den Kosten ab. Das rechnet der Artikel Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan durch, die übrigen Vorsorgeformen stehen im Produktvergleich.

Citation Capsule: Beim Altersvorsorgedepot sind die Erträge in der Ansparphase steuerfrei, die Leistungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Beim ETF-Sparplan fallen auf Gewinne aus Aktienfonds nach 30 % Teilfreistellung effektiv rund 18,5 % Steuer an (§ 20 InvStG, § 32d EStG).


Fazit: Der Steuereffekt hängt an deinem Steuersatz

Das Altersvorsorgedepot verschiebt die Steuer von heute auf später und gibt dir dafür Zulage und Abzug. Bei niedrigem Grenzsteuersatz zählt vor allem die Zulage, der Abzug greift erst ab einer Schwelle, die je nach Beitrag und Kindern zwischen gut 23 % und, mit zwei Kindern, knapp 39 % liegt. Wer heute einen hohen Satz zahlt und in der Rente einen niedrigeren erwartet, profitiert am stärksten. Die Zahlen für deinen Fall liefert der AVD-Rechner, die angekündigten Kosten der Anbieter stehen im Anbieter-Vergleich, was Kosten über die Laufzeit ausmachen, zeigt der Artikel Altersvorsorgedepot Kosten. Eine steuerliche Beratung ersetzt das nicht. Wer einen Riester-Vertrag hat, findet die Optionen im Artikel Altersvorsorgedepot vs. Riester.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich Beiträge zum Altersvorsorgedepot von der Steuer absetzen?

Ja, als Sonderausgaben: Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr zuzüglich deiner Zulage. Der Abzug steht Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamten und bestimmten Selbstständigen offen. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Abzug mehr bringt als die Zulage (Günstigerprüfung).

Was ist die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot?

Das Finanzamt vergleicht den Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug mit deiner Zulage. Ist der Abzug günstiger, erhöht sich die Steuer um den Zulageanspruch, du bekommst also nur den Betrag erstattet, der über die Zulage hinausgeht. Ist die Zulage höher, entfällt der Abzug, und du behältst die Zulage.

Sind die Erträge im Altersvorsorgedepot steuerfrei?

In der Ansparphase werden die Kapitalerträge nicht besteuert, auch nicht über die Abgeltungsteuer. Besteuert wird erst die Auszahlung. Dort greift die nachgelagerte Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz.

Wie wird die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot besteuert?

Leistungen, die auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen, sind steuerpflichtig und werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das gilt für laufende Auszahlungen ebenso wie für die Teilauszahlung von bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase.

Was passiert mit den Steuervorteilen bei vorzeitiger Auszahlung?

Eine Auszahlung vor Rentenbeginn ist eine schädliche Verwendung, ausgenommen die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum. Dann musst du die Zulagen und die vom Finanzamt festgestellte Steuerermäßigung zurückzahlen.

Zahle ich auf Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot Krankenversicherungsbeiträge?

Für pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 EStG nicht zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen. Für freiwillig und privat Versicherte gelten eigene Regeln, die du mit deiner Krankenkasse klären solltest.

MR

Autor

Marvin Rosenkranz

Herausgeber & Gründer von deporio.de

Marvin Rosenkranz ist Geschäftsführer der Auxilit GmbH und Herausgeber von deporio.de. Er analysiert Altersvorsorge-Depot, ETF-Strategien und Kapitalmarktprodukte mit Fokus auf transparente Annahmen, offengelegte Formeln und Nachsteuervergleiche.

Kein Anlageberatung: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultiere vor Anlageentscheidungen einen unabhängigen Finanzberater.