Kinderdepot und Steuern: Freibeträge, Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung (2026)
Was ein Kind steuerfrei anlegen darf: 1.000 Euro mit Freistellungsauftrag, bis zu 13.384 Euro mit Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Mit Vorabpauschale und Rechenbeispiel.
TL;DR: Ein Kind versteuert seine Kapitalerträge selbst und hat dafür eigene Freibeträge: 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag, 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag und 12.348 Euro Grundfreibetrag (2026), zusammen 13.384 Euro. Die Bank berücksichtigt von selbst nichts davon. Ein Freistellungsauftrag deckt 1.000 Euro, für den Rest braucht es eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder eine Steuererklärung mit Günstigerprüfung.
Die Zahlen in diesem Artikel gelten für das Jahr 2026, Stand: 21.10.2026. Er erklärt die Regeln und rechnet ein Beispiel durch, er ersetzt keine Steuerberatung. Welche Broker ein Kinderdepot anbieten und was sie kosten, steht im Kinderdepot Vergleich.
Das Kind versteuert seine Erträge selbst
Natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Das gilt auch für Kinder. Erträge aus einem Depot, das auf den Namen des Kindes läuft und dem Kind gehört, sind deshalb Einkünfte des Kindes, die Eltern verwalten das Depot nur. Daraus folgt: Das Kind hat eigene Freibeträge, und sie gelten in jedem Kalenderjahr neu.
Die Freibeträge im Überblick
| Freibetrag | Höhe 2026 | Wofür | Wie er genutzt wird |
|---|---|---|---|
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 Euro | Kapitalerträge (§ 20 Abs. 9 EStG) | Freistellungsauftrag bei der Bank oder Steuererklärung |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 Euro | Einkommen insgesamt (§ 10c EStG) | Steuererklärung, Prüfung der NV-Bescheinigung |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro | zu versteuerndes Einkommen (§ 32a EStG) | NV-Bescheinigung oder Günstigerprüfung |
| Zusammen | 13.384 Euro | bei ausschließlich Kapitalerträgen |
Die Summe geht auf, wenn das Kind keine anderen Einkünfte hat: Von 13.384 Euro Kapitalerträgen bleiben nach 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag und 36 Euro Pauschbetrag genau 12.348 Euro, und darauf fällt nach dem Tarif keine Steuer an. Verdient das Kind eigenes Geld, etwa durch eine Ausbildungsvergütung oder einen Nebenjob, verbraucht das den Grundfreibetrag, und die Rechnung ändert sich.
Drei Wege, die Freibeträge zu nutzen
1. Freistellungsauftrag (bis 1.000 Euro). Du erteilst ihn der Bank nach amtlich vorgeschriebenem Muster (§ 44a Abs. 2 EStG), mit der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes. Verteilst du den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Banken, darf die Summe aller Aufträge 1.000 Euro nicht übersteigen, das versicherst du im Formular (BMF: Muster des Freistellungsauftrags). Die freigestellten Beträge melden die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern.
2. Nichtveranlagungs-Bescheinigung (bis 13.384 Euro). Das Wohnsitzfinanzamt stellt sie aus, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung keine Steuer entsteht (§ 44a Abs. 1 Satz 4 EStG). Legst du sie der Bank vor, nimmt diese vom Steuerabzug Abstand. Die Geltungsdauer darf höchstens drei Jahre betragen und muss am Ende eines Kalenderjahres enden, die Bescheinigung steht unter Widerrufsvorbehalt (§ 44a Abs. 2 EStG).
3. Steuererklärung des Kindes. Wurde Steuer einbehalten, lässt sich der Einbehalt über die Steuererklärung überprüfen (§ 32d Abs. 4 EStG). Mit der Günstigerprüfung werden die Kapitaleinkünfte auf Antrag zum regulären Tarif besteuert, wenn das zu einer niedrigeren Steuer führt (§ 32d Abs. 6 EStG), dabei greift der Grundfreibetrag. Das geht, ist aber der Umweg: Die NV-Bescheinigung verhindert den Einbehalt von vornherein.
Rechenbeispiel: Verkauf mit 18
Angenommen, ein Kind bekommt von 6 bis 18 Jahren einen ETF-Sparplan über 50 Euro im Monat (7.200 Euro in 144 Monaten). Bei 7 % effektiver Jahresrendite sind daraus rund 11.100 Euro geworden, der Gewinn beträgt rund 3.900 Euro (deporio-Modellrechnung). Bei einem Aktien-ETF sind 30 % der Erträge steuerfrei, steuerpflichtig bleiben rund 2.700 Euro.
| Situation beim Verkauf | Steuer |
|---|---|
| Kein Freistellungsauftrag, keine NV-Bescheinigung | rund 715 Euro (26,375 % auf rund 2.700 Euro) |
| Freistellungsauftrag über 1.000 Euro | rund 450 Euro (26,375 % auf rund 1.700 Euro) |
| NV-Bescheinigung oder Günstigerprüfung | 0 Euro |
Der Satz von 26,375 % besteht aus 25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer (§ 4 SolzG). Vereinfacht gerechnet: ohne Kirchensteuer und ohne die Vorabpauschalen der Vorjahre. Die Freibeträge gelten je Kalenderjahr, wer größere Gewinne über mehrere Jahre verteilt, nutzt sie mehrfach.
Citation Capsule: Ein Kind hat 2026 Freibeträge von zusammen 13.384 Euro (1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag, 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag, 12.348 Euro Grundfreibetrag). Die Bank berücksichtigt per Freistellungsauftrag nur die 1.000 Euro, den Rest erreicht das Kind über eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder die Günstigerprüfung (§ 20 Abs. 9, § 32a, § 44a EStG).
Teilfreistellung und Vorabpauschale bei ETFs
Teilfreistellung. Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei (§ 20 Abs. 1 InvStG). Als Aktienfonds gilt, wer nach den Anlagebedingungen mehr als 50 % seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt (§ 2 Abs. 6 InvStG).
Vorabpauschale. Thesaurierende ETFs schütten nichts aus. Trotzdem gilt jedes Jahr ein Teil des Wertzuwachses als zugeflossen: Der Basisertrag ergibt sich aus dem Fondswert zu Jahresbeginn mal 70 % des Basiszinses und ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt, er gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen (§ 18 InvStG). Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.01.2026).
Beispiel: Bei 10.000 Euro Fondswert zu Jahresbeginn 2026 beträgt der Basisertrag höchstens 224 Euro (10.000 mal 70 % mal 3,20 %). Nach der Teilfreistellung sind rund 157 Euro steuerpflichtig, das sind rund 41 Euro Steuer, wenn weder Freistellungsauftrag noch NV-Bescheinigung vorliegen. Mit Freistellungsauftrag fällt dafür keine Steuer an, solange der Sparer-Pauschbetrag reicht.
Schenkungen und Familienversicherung
Schenkungsteuer. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Enkel von 200.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG). Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Monatliche Sparraten bleiben weit darunter: 50 Euro im Monat sind in zwölf Jahren 7.200 Euro. Die Schenkung ist endgültig, das Geld gehört dem Kind (mehr dazu im Kinderdepot Vergleich).
Familienversicherung. Ist das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern familienversichert, zählt sein Gesamteinkommen mit. Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV), die allgemeine Grenze liegt 2026 bei 565 Euro im Monat (vdek). Ob und wie Kapitalerträge im Einzelfall angerechnet werden, klärt die Krankenkasse. Dieser Artikel prüft das nicht.
Typische Stolpersteine
- Mehrere Banken, mehr als 1.000 Euro Freistellung. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.
- Ablaufende NV-Bescheinigung. Sie gilt höchstens drei Jahre und endet zum Jahresende, rechtzeitig neu beantragen.
- Eigenes Einkommen des Kindes. Ausbildungsvergütung oder Nebenjob verbrauchen den Grundfreibetrag, die Voraussetzung der Bescheinigung kann dann entfallen.
- Volljährigkeit. Ab 18 entscheidet das Kind selbst über das Depot, damit auch über Freistellungsauftrag und Steuererklärung.
Fazit
Das Kinderdepot ist steuerlich günstig, aber nur, wenn jemand die Freibeträge nutzt. Der Freistellungsauftrag ist der einfache Schritt für 1.000 Euro, die NV-Bescheinigung öffnet den Rest bis 13.384 Euro. Bei einer Sparrate von 50 Euro im Monat bleibt der Gewinn beim Verkauf mit 18 weit unter den Freibeträgen, nur fehlende Formulare kosten dann Steuern. Wie sich ein Kinderdepot gegen die Frühstart-Rente schlägt, steht im Artikel Frühstart-Rente vs. ETF-Sparplan fürs Kind.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 1 (unbeschränkte Steuerpflicht)
- Einkommensteuergesetz § 10c (Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro)
- Einkommensteuergesetz § 20 Abs. 9 (Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro)
- Einkommensteuergesetz § 32a (Grundfreibetrag 12.348 Euro ab Veranlagungszeitraum 2026)
- Einkommensteuergesetz § 32d (Abgeltungsteuer 25 %, Überprüfung des Steuereinbehalts, Günstigerprüfung)
- Einkommensteuergesetz § 44a (Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungs-Bescheinigung)
- Solidaritätszuschlaggesetz § 4 (5,5 %)
- Investmentsteuergesetz § 2 Abs. 6, § 18, § 20 Abs. 1 (Aktienfonds, Vorabpauschale, Teilfreistellung)
- BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale, 13.01.2026 (3,20 %)
- BMF: Muster Freistellungsauftrag
- Erbschaftsteuergesetz § 14, § 16 (Zusammenrechnung, Freibeträge)
- SGB IV § 16 (Gesamteinkommen)
- vdek: Familienversicherung (Einkommensgrenze 565 Euro, 2026)
Häufige Fragen
Wie viel Steuern zahlt ein Kinderdepot?
Das Kind versteuert seine Kapitalerträge selbst. Es hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, den die Bank über einen Freistellungsauftrag berücksichtigt. Mit Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder Günstigerprüfung bleiben bei reinen Kapitalerträgen bis zu 13.384 Euro im Jahr steuerfrei (2026). Darüber fallen Abgeltungsteuer oder, wenn günstiger, die Steuer nach Tarif an.
Brauche ich einen Freistellungsauftrag für mein Kind?
Ja, wenn die Bank keine Steuer einbehalten soll. Er wird nach amtlichem Muster mit der Steuer-ID des Kindes erteilt und deckt höchstens den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, auch wenn du ihn auf mehrere Banken verteilst.
Was ist eine NV-Bescheinigung?
Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung stellt das Wohnsitzfinanzamt aus, wenn anzunehmen ist, dass auch bei der Günstigerprüfung keine Steuer entsteht. Die Bank nimmt dann vom Steuerabzug Abstand. Sie gilt höchstens drei Jahre, endet zum Jahresende und wird unter Widerrufsvorbehalt ausgestellt (§ 44a Abs. 2 EStG).
Zahlen die Eltern Steuern auf die Erträge im Kinderdepot?
Das Depot lautet auf das Kind, und das Kind ist selbst einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Voraussetzung ist, dass das Geld dem Kind wirklich gehört, etwa durch Schenkung. Ob ein Sonderfall vorliegt, klärt eine Steuerberatung.
Ist die Schenkung auf das Kinderdepot steuerpflichtig?
Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), für Enkel von 200.000 Euro (Nr. 3). Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).
Was ist die Vorabpauschale?
Bei thesaurierenden ETFs gilt jedes Jahr ein Teil des Wertzuwachses als zugeflossen und wird besteuert, auch ohne Verkauf. Der Basiszins liegt für 2026 bei 3,20 Prozent. Solange der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung reicht, fällt dafür keine Steuer an.
Autor
Herausgeber & Gründer von deporio.de
Marvin Rosenkranz ist Geschäftsführer der Auxilit GmbH und Herausgeber von deporio.de. Er analysiert Altersvorsorge-Depot, ETF-Strategien und Kapitalmarktprodukte mit Fokus auf transparente Annahmen, offengelegte Formeln und Nachsteuervergleiche.