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Kinderdepot & Frühstart-Rente

Frühstart-Rente vs. ETF-Sparplan fürs Kind: Wohin mit dem eigenen Geld?

Die Prämie gibt es so oder so. Offen ist, wohin das eigene Geld gehört: in den Frühstartrenten-Vertrag oder in einen ETF-Sparplan im Kinderdepot. Regeln im Vergleich.

9 min readVon Marvin Rosenkranz

TL;DR: Die Prämie von 10 Euro im Monat bekommt das Kind so oder so, sie steht nicht gegen einen ETF-Sparplan. Zu entscheiden ist nur, wohin das eigene Geld kommt: als Eigenbeitrag in den Frühstartrenten-Vertrag (bis 6.840 Euro im Jahr, für Eltern nicht absetzbar, Erträge in der Ansparphase unbesteuert) oder in einen ETF-Sparplan im Kinderdepot (jederzeit verfügbar, Freibeträge des Kindes). Welcher Weg günstiger ist, hängt von den Kosten des Vertrags ab, und die kennt noch niemand.

Seit dem 16. Oktober 2026 ist die Frühstart-Rente im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat steht noch aus, das Gesetz ist nicht verkündet, Stand: 21.10.2026. Anbieter und Konditionen für den Frühstartrenten-Vertrag gibt es deshalb noch nicht. Dieser Artikel vergleicht darum die Regeln, nicht die Preise. Grundlage sind der Gesetzentwurf (Drucksache 21/7864), die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drucksache 21/8606, Vorabfassung) und die Stellungnahme des Bundesrats (Drucksache 21/8296).

Die Eckdaten der Prämie stehen im Artikel zur Frühstart-Rente, die Kosten eines Kinderdepots im Kinderdepot Vergleich.

Prämie und eigenes Geld sind zwei verschiedene Entscheidungen

Die Prämie zahlt der Staat für jeden Monat zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr, höchstens 1.440 Euro. Gibt es keinen Vertrag, legt der Bund sie kollektiv an, und das Kind kann sich später ein Startkapital sichern (Drucksache 21/7864, §§ 9 und 10). Die Prämie kostet die Eltern nichts. Sie gegen einen ETF-Sparplan auszuspielen, ergibt deshalb keinen Sinn: Der Sparplan wird aus eigenem Geld bezahlt, die Prämie nicht.

Die eigentliche Frage lautet: Du willst zusätzlich Geld für das Kind zurücklegen, und dafür gibt es zwei Wege.

  1. Eigenbeitrag im Frühstartrenten-Vertrag. Über die Prämie hinaus sind Einzahlungen bis zu 6.840 Euro je Kalenderjahr zulässig (Drucksache 21/8606, § 3 Abs. 3).
  2. Separates Kinderdepot. Ein normaler ETF-Sparplan auf den Namen des Kindes, den die Eltern verwalten und über den das Kind mit 18 selbst entscheidet.

Die drei Töpfe im Vergleich

PrämieEigenbeitrag im Frühstartrenten-VertragETF-Sparplan im Kinderdepot
Wer zahltStaat, 10 Euro je Monat zwischen 6. und 18. LebensjahrEltern oder Dritte, zusammen bis 6.840 Euro je Kalenderjahrbeliebig, bei den Brokern im Vergleich ab 1 Euro
Förderung bei EinzahlungPrämie ist nicht einkommensteuerpflichtigEltern und Dritte können Einzahlungen nicht absetzen, eine Förderung nach § 10a oder Abschnitt XI EStG ist nur unter deren Voraussetzungen möglichkeine
Steuer in der AnsparphaseErträge unbesteuertErträge unbesteuertAusschüttungen und Vorabpauschale werden besteuert, Freibeträge des Kindes greifen
Steuer bei Auszahlungvoll nachgelagert besteuertsoweit nicht gefördert nur der Unterschiedsbetrag zwischen Leistung und eingezahlten Beiträgen, laut Begründung bei langjährigen Verträgen in der Regel zur Hälfte25 % Abgeltungsteuer, bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei
Zugriffnur als Altersleistung, grundsätzlich nicht vor 65, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht pfändbar; Wohneigentum nach § 92a EStG bleibt möglichbis zum 18. Geburtstag laut Begründung jederzeit kündbar, danach entfallen die Einschränkungen des Gesetzesjederzeit, ab 18 entscheidet das Kind
Kostenkeine Abschluss- und Vertriebskosten bis Auszahlungsbeginn, kostenloser AnbieterwechselAltersvorsorgerecht ohne diese Einschränkung, Preise legen die Anbieter festbei Trade Republic und Scalable laut Anbietern gebührenfreie ETF-Sparpläne, bei comdirect 1,5 % je Ausführung
Standbeschlossen, Bundesrat und Verkündung offenwie Prämiesofort möglich

Die Angaben zu Prämie und Eigenbeitrag stammen aus dem Gesetzentwurf (Drucksache 21/7864, §§ 2 und 3 samt Begründung) und der Beschlussempfehlung (Drucksache 21/8606, § 29 und Begründung zu §§ 3 und 29). Die Zahlen zum Kinderdepot stehen mit Quellen im Kinderdepot Vergleich. Teilfreistellung: § 20 Abs. 1 InvStG, Abgeltungsteuer: § 32d Abs. 1 EStG.

Zwei Zeilen verdienen einen zweiten Blick. Beim Zugriff gilt die Bindung bis 65 nur für die Prämie samt Erträgen, nicht für den Eigenbeitrag. Beim Preis gilt die Kostenfreiheit nur für den Teil des Vertrags, der auf der Prämie beruht: Für Eigenbeiträge gelten laut Ausschussbegründung die Vorschriften des Altersvorsorgerechts ohne diese Einschränkung (Drucksache 21/8606, Begründung zu § 3).

Citation Capsule: Eigenbeiträge in den Frühstartrenten-Vertrag sind bis 6.840 Euro je Kalenderjahr zulässig, für Eltern und Dritte aber nicht absetzbar. Ein auf Eigenbeiträgen beruhender Vertragsteil kann nach der Gesetzesbegründung jederzeit gekündigt werden, die Prämie samt Erträgen dagegen grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden (Drucksache 21/7864, §§ 2 und 3 samt Begründung).

Steuer: Wo der Vertrag vorn liegen kann

Die Besteuerung am Ende unterscheidet sich im Prinzip. Im Kinderdepot zahlt das Kind auf den Gewinn eines Aktien-ETFs 25 % Abgeltungsteuer auf 70 % der Erträge, also 17,5 %. Im Vertrag wird laut Begründung des Finanzausschusses bei Eigenbeiträgen ohne steuerliche Förderung nur der Unterschiedsbetrag zwischen Leistung und eingezahlten Beiträgen besteuert, bei langjährigen Verträgen in der Regel nur zur Hälfte, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz im Alter (Drucksache 21/8606, Begründung zu § 29 Abs. 4).

Steuer auf den Gewinn bei AuszahlungAnteil des Gewinns, vereinfachtKinderdepot (Aktien-ETF)17,5 %Vertrag, Steuersatz 20 %10 %Vertrag, Steuersatz 30 %15 %Vertrag, Steuersatz 42 %21 %Vertrag: halber Unterschiedsbetrag mal persönlicher Steuersatz. Kinderdepot: 25 % auf 70 %.Ohne Soli, Kirchensteuer, Vorabpauschale, Kosten und Freibeträge. Quelle: deporio-Rechnung
Vereinfachte Modellrechnung. Gleicher Gewinn vorausgesetzt, liegt der Vertrag bei Steuersätzen unter 35 % vorn.

Die Gleichung ist einfach: 17,5 % im Kinderdepot, die Hälfte des persönlichen Steuersatzes im Vertrag. Beide Seiten sind bei einem Steuersatz von 35 % gleich, mit Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer bei rund 37 %. Liegt der persönliche Steuersatz im Alter unter 35 %, zahlt man im Vertrag weniger Steuer auf den Gewinn.

Das Bild ist aber unvollständig:

  • Kosten wiegen schwerer als die Steuer. Wächst angespartes Kapital 49 Jahre lang mit 6 statt 7 % im Jahr, weil die Kosten einen Prozentpunkt höher liegen, ist es am Ende rund 37 % kleiner (deporio-Modellrechnung). Der Steuervorteil von 2,5 Prozentpunkten auf den Gewinn (bei 30 % Steuersatz) bleibt dagegen weit darunter. Die Kosten des Vertrags für Eigenbeiträge kennt noch niemand.
  • Das Kind hat Freibeträge. Im Kinderdepot bleiben Kapitalerträge bis zu 13.384 Euro im Jahr steuerfrei, wenn das Kind sie über Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder Günstigerprüfung nutzt. Wer 12 Jahre lang 50 Euro im Monat spart (7.200 Euro, bei 7 % rund 11.100 Euro), hat bei 18 einen Gewinn von rund 3.900 Euro und liegt weit darunter. Wie das geht, steht im Artikel zu den Steuern im Kinderdepot.
  • Die Vorabpauschale trifft thesaurierende ETFs im Kinderdepot jährlich, den Vertrag nicht.
  • Die hälftige Besteuerung ist laut Begründung der Regelfall bei langjährigen Verträgen. Sie hängt an Voraussetzungen wie der Vertragsdauer (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG).

Wann was naheliegt

Die folgenden Faustregeln sind keine Beratung, sondern eine Sortierhilfe.

  • Das Geld soll früh verfügbar sein, etwa für Führerschein, Ausbildung, Studium oder als Startkapital mit 18: Das Kinderdepot ist dafür gebaut. Die Prämie steht dafür nie zur Verfügung, und eine Kündigung des Eigenbeitrag-Teils im Vertrag hat steuerliche Folgen, die vom Einzelfall abhängen.
  • Das Geld soll bewusst für die Altersvorsorge reserviert sein und die Kosten des Vertrags fallen niedrig aus: Dann ist der Eigenbeitrag einen Vergleich wert, sobald Anbieter ihre Konditionen nennen.
  • Es bleibt bei der Prämie: Dann ist ein eigener Vertrag der Weg, um Anbieter und ETF selbst zu wählen. Ohne Vertrag legt der Bund die Prämie kollektiv an.

Was noch offen ist

  • Bundesrat und Verkündung. Der Bundestag hat beschlossen, eine Billigung durch den Bundesrat war am 21.10.2026 nicht auffindbar.
  • Zahl der begünstigten Verträge. Nach der Begründung des Bundesrats lässt das Gesetz bisher zu, dass für dasselbe Kind neben dem Frühstartrenten-Vertrag ein weiterer begünstigter Standarddepot-Vertrag mit Eigenbeiträgen bis 6.840 Euro geführt wird, zusammen also bis 13.680 Euro im Jahr. Der Bundesrat will das bis zum 18. Geburtstag auf einen Vertrag begrenzen (Drucksache 21/8296). Die Vorabfassung der Beschlussempfehlung enthält diese Regel nicht.
  • Anbieter und Kosten. Welche Anbieter Eigenbeiträge anbieten und was sie kosten, steht nicht fest.

Fazit

Die Prämie nimmst du mit, sie kostet nichts. Für das eigene Geld entscheiden Zugriff und Kosten mehr als die Steuer: Das Kinderdepot ist jederzeit verfügbar und nutzt die Freibeträge des Kindes. Der Vertrag spart je nach Steuersatz im Alter etwas Steuer, solange seine Kosten niedrig bleiben. Sobald Anbieter ihre Konditionen für den Frühstartrenten-Vertrag nennen, lässt sich die Rechnung mit echten Zahlen machen. Bis dahin ist ein ETF-Sparplan im Kinderdepot die Variante, bei der Kosten und Regeln schon feststehen.

Weiterführend: Kinderdepot Vergleich, Frühstart-Rente im Überblick und der Produktvergleich für Erwachsene.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich einen Vertrag abschließen, um die Prämie zu bekommen?

Nein. Ohne individuellen Vertrag legt der Bund die Prämie von 10 Euro je Monat kollektiv an. Das Kind kann sich später ein Startkapital in Höhe der kollektiv angelegten Beträge samt Erträgen sichern, nach dem Gesetzentwurf bis zum 35. Geburtstag. Mit eigenem Vertrag wählst du Anbieter und Anlage selbst.

Wie viel darf ich zusätzlich zur Prämie einzahlen?

Über die Frühstartrente hinaus sind Einzahlungen bis zu 6.840 Euro in jedem Kalenderjahr zulässig (§ 3 Abs. 3 Frühstartrentengesetz).

Kann ich die Eigenbeiträge von der Steuer absetzen?

Nein. Aufwendungen der Eltern oder Dritter können nicht steuermindernd geltend gemacht werden (§ 29 Abs. 2 Frühstartrentengesetz). Eine Förderung nach § 10a oder Abschnitt XI EStG ist für Eigenbeiträge nur unter deren eigenen Voraussetzungen möglich. Begünstigt sind vor allem die Erträge: Sie bleiben in der Ansparphase unbesteuert.

Kann ich Eigenbeiträge wieder herausholen?

Nach der Gesetzesbegründung kann ein auf Eigenbeiträgen beruhender Vertragsteil bis zum 18. Geburtstag des Kindes jederzeit gekündigt werden. Welche steuerlichen Folgen eine Kündigung hat, hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach § 22 Nr. 5 EStG. Frag vor einer Kündigung beim Anbieter oder bei einer Steuerberatung nach.

Ist ein ETF-Sparplan im Kinderdepot steuerlich schlechter als der Vertrag?

Nicht pauschal. Ohne Freibeträge fallen bei einem Aktien-ETF rund 17,5 % Steuer auf den Gewinn an (25 % auf 70 % der Erträge). Im Vertrag wird nur ein Teil des Unterschiedsbetrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Dafür hat das Kind im Kinderdepot Freibeträge von bis zu 13.384 Euro im Jahr. Wie hoch die Kosten im Vertrag ausfallen, ist noch offen und wiegt meist schwerer als die Steuer.

Wann startet die Frühstart-Rente?

Nach dem Gesetz am 1. Januar 2027, erstmals für das Kalenderjahr 2026. Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 beschlossen. Eine Billigung durch den Bundesrat und die Verkündung im Bundesgesetzblatt waren am 21.10.2026 nicht auffindbar.

MR

Autor

Marvin Rosenkranz

Herausgeber & Gründer von deporio.de

Marvin Rosenkranz ist Geschäftsführer der Auxilit GmbH und Herausgeber von deporio.de. Er analysiert Altersvorsorge-Depot, ETF-Strategien und Kapitalmarktprodukte mit Fokus auf transparente Annahmen, offengelegte Formeln und Nachsteuervergleiche.

Kein Anlageberatung: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultiere vor Anlageentscheidungen einen unabhängigen Finanzberater.